Die Seelandfit GmbH überlässt dem Kunden gegen das vereinbarte Benutzungsentgelt für die Vertragsdauer sämtliche dem Training dienenden Einrichtungen im Rahmen der offiziellen Öffnungszeiten gemäss separater Haus-ordnung zur Benutzung. Die Öffnungszeiten werden in der Hausordnung bzw. durch Aushang bekannt gegeben. Änderungen der Öffnungszeiten oder der Trainingseinrichtungen werden vorbehalten. Die Benutzungsrechte des Kunden sind n i c h t übertragbar.
Der Kunde bestätigt, dass er sportgesund ist. Im Zweifelsfalle hat der Kunde vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren. Ein entsprechendes Attest muss jedoch nicht vorgelegt werden.
Die Benutzung von Einrichtungen von Seelandfit erfolgt auf Risiko und Gefahr des Kunden. Die Haftung für Krankheiten oder Verletzungen, die sich der Kunde bei der Benutzung der Einrichtungen zuzieht, wird somit ausdrücklich ausgeschlossen.
Das Nichtbenutzen der Einrichtungen von Seelandfit berechtigt den Kunden nicht, das Benutzungsentgelt ganz oder teilweise zurückzufordern. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen bleiben hiervon unbetroffen.
Bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Ausfallzeiten oder Unterbrechungen, beispielsweise durch Krankheit, Urlaub, berufliche Verhinderungen usw., entbinden nicht aus den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Bei Dauererkrankung oder Härtefällen kann der Vertrag im Einvernehmen mit Seelandfit (Geschäftsleitung) für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich der Vertrag um die Zeitspanne, in welcher der Kunde pausiert hat. Die ursprünglich vereinbarte Zahlungsweise bleibt von einer solchen Regelung unberührt.
Die Verlegung der Fitnessräume innerhalb eines Umkreises von 10 km bleiben der Seelandfit GmbH vorbehalten.
Bei einem Rückstand des Mitgliederbeitrages auf das Fälligkeitsdatum und erfolgloser Kontaktaufnahme zwecks Lösungsfindung wird nach Ablauf von 60 Tagen über dem Fälligkeitsdatum das Inkassobüro eingeschaltet. Sämtliche anfallende Unkosten ab diesem Datum werden dem Kunden voll berechnet.
Verstösst der Kunde in schwerwiegender Weise gegen die Hausordnung, welche Bestandteil des vorliegenden Vertrages bildet, so ist Seelandfit berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung seines Benutzerentgelts.
Zutritt gilt ab 16 Jahren. Kinder haben keinen Zutritt.
Seelandfit haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von Wertgegenständen und mitgebrachter Kleidung des Kunden.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Erhöhungen des Benutzerentgelts sind möglich und werden mindestens 3 Monate vor Verlängerung im Voraus von Seelandfit angekündigt.
Im Falle von zusätzlichen Schliessungen, wie zum Beispiel bei Reinigung oder Revision und für Betriebsunterbrüche infolge höherer Gewalt (Epidemien / Pandemien / Umweltkatastrophen usw.) und anderer unvorhersehbarer Ereignisse, besteht für das Mitglied grundsätzlich keinerlei Anspruch auf.
Für den Eintrittsbadge wird ein Depot von CHF 30.– verrechnet. Dieses Depot wird bei Beendigung der Mitgliedschaft zurückerstattet, sofern der Badge zurückgegeben wird. bei Verlust wird erneut ein Depot von CHF 30.- erhoben
Der Vertrag des Jahresabonnements verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern er nicht spätestens 60 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag des Halbjahresabonnements verlängert sich automatisch um jeweils 6 Monate, sofern er nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Massgebend für das Einhalten der Frist ist das Datum des Poststempels.
Die AGBs können jederzeit einseitig von der SeelandFit GmbH abgeändert werden.
AGB
HAUSORDNUNG
Bekleidung
Im Fitnessbereich sind saubere geschlossene Sportschuhe zu tragen. Schuhe mit abfärbendem Profil sind nicht gestattet. Eine angemessene Trainingsbekleidung ist vorgeschrieben.
Fitnessbereich
Im Trainingsraum müssen die Gerätepolster mit einem Handtuch abgedeckt werden. Die Ausdauergeräte sind nach Gebrauch mit dem bereitgestellten Gym Wipes zu reinigen. Das Gerät ist während den Pausen freizugeben. Bitte trage Sorge im Umgang mit dem Material, und bringe die freien Geräte nach Gebrauch an den vorgesehenen Lagerort zurück.
Garderoben
Die Strassenkleider sind im Garderobenschrank zu verstauen. Schliesse deinen Schrank unbedingt ab. Die SeelandFit GmbH übernimmt keine Haftung.
Mobil-Telefone
Das Telefonieren auf der Fitnessfläche ist untersagt. Fotografieren und Filmen von Personen ist aufgrund der Einhaltung der Persönlichkeitsrechte untersagt.
Hygiene
Das Rauchen und das Kauen von Kaugummis ist in sämtlichen Räumen im Center verboten. Bitte lege aus Respekt vor allen trainierenden Kunden frische Trainingskleidung an.
Ordnungsregeln
Alle Mitglieder verpflichten sich, der Hausordnung und den AGB Folge zu leisten und u.a. die Hygienevorschriften strikt einzuhalten. Grobe und wiederholte Verstösse wie Vandalismus, Diebstahl und Missbrauch der Eintrittsregel, haben ein Hausverbot zur Folge; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages.
Verpflegung
Im Trainingsbereich ist das Trinken aus Gläsern untersagt. Der Verzehr von Früchten ist auf der Trainingsfläche nicht erlaubt.